Outsourcing
Unter Outsourcing versteht man die Auslagerung eines Teils der Unternehmensressourcen in die Verantwortung Dritter.
Leistungsfunktionen, die bisher selbst erbracht wurden, werden an externe Unternehmen einschließlich der damit verbundenen Verantwortung übertragen.
Um von Outsourcing sprechen zu können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: die Abgabe der Leisung muss geregelt werden, was meist über eine bestimmte Laufzeit festgelegt wird.
Bei dem Outsourcing-Anbieter muss es sich um ein externes, rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen handeln. Bei einer Tochterfirma oder ähnlichem spricht man von Ausgliederung.
Es lassen sich drei Formen von Outsourcing unterscheiden:
- Selektives Outsourcing: nur ein bestimmter Aufgabenteil wird in den Verantwortungsbereich eines externen Dienstleisters übergeben, z. B. die Auslagerung von Anwendungsumgebungen wie einer ERP-Applikation, wobei der Dienstleister das Hosting, den Betrieb, die Konfiguration und die Optimierung übernimmt.
- Business Process Outsourcing: ein kompletter Geschäftsprozess, z. B. die Buchhaltung, wird an einen externen Dienstleister abgegeben.
- Komplettes Outsourcing: vollständige Auslagerung eines Leistungsbereiches an einen Outsourcing-Anbieter, z. B. die gesamte Unternehmens-IT inklusive der Architektur wird fremdbetreut.


